
Qualität muss nicht immer teurer sein – das beweist die Service & Reparaturabteilung bei HUMER.
Als autorisierter Anhänger-Servicebetrieb bietet HUMER Ihnen umfassenden Service für Ihren PKW Anhänger und Tieflader bis 30 Tonnen. Gerne können Sie auch mit Ihrem Verkaufsanhänger, Wohnmobil oder mit Ihrem Anhänger einer Fremdmarke zu uns kommen. Bei uns können Sie die gesetzlich vorgeschriebene §57a-Überprüfung, bekannt als Pickerl-Überprüfung, für jede Art von Anhänger oder Verkaufsanhänger durchführen lassen.
Vertrauen Sie auf Qualität von HUMER zu fairen Preisen. In der Service Abteilung von HUMER kümmern wir uns um alle Ihre Anliegen – kompetent, zuverlässig und schnell.
Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin für das Pickerl.
Sie können entweder über das Anfrageformular einen Termin zur Pickerl Überprüfung vereinbaren, oder Ihren Anhänger einfach zwischen 8:00 und 17:00 Uhr in unserer Service Abteilung in der HUMER Zentrale Gunskirchen abgeben.
Unsere Servicemitarbeiter kümmern sich um alles Weitere und kontaktieren Sie, sobald Ihr Anhänger fertig ist.
Zulassungsschein nicht vergessen!
Ein Tieflader ist ein Anhänger oder Sattelauflieger mit besonders niedriger Ladefläche, der für den Transport von Fahrzeugen, Baumaschinen und anderen hohen oder schweren Gütern eingesetzt wird. Durch die geringe Ladehöhe liegt der Schwerpunkt niedrig, wodurch sich eine größere Durchfahrtshöhe und ein erleichtertes Be- und Entladen ergeben. Entscheidend sind die zulässige Gesamtmasse, Achslasten, Nutzlast sowie eine vorschriftsmäßige Ladungssicherung und gegebenenfalls die erforderliche Typisierung.
Das „Pickerl“ bezeichnet in Österreich die Begutachtungsplakette nach § 57a KFG und bestätigt, dass ein Fahrzeug oder Anhänger bei der wiederkehrenden Begutachtung als verkehrs- und betriebssicher eingestuft wurde. Bei Anhängern werden unter anderem Bremsanlage, Beleuchtung, Reifen, Fahrgestell und die Anhängevorrichtung geprüft. Die Begutachtung ist fristgerecht durchzuführen; ein gültiges Pickerl ersetzt jedoch keine regelmäßige Wartung oder Kontrolle vor der Fahrt.
Das „Pickerl“ bezeichnet in Österreich die Begutachtungsplakette nach § 57a KFG und bestätigt, dass ein Fahrzeug oder Anhänger bei der wiederkehrenden Begutachtung als verkehrs- und betriebssicher eingestuft wurde. Bei Anhängern werden unter anderem Bremsanlage, Beleuchtung, Reifen, Fahrgestell und die Anhängevorrichtung geprüft. Die Begutachtung ist fristgerecht durchzuführen; ein gültiges Pickerl ersetzt jedoch keine regelmäßige Wartung oder Kontrolle vor der Fahrt.
Das „Pickerl“ bezeichnet in Österreich die Begutachtungsplakette nach § 57a KFG und bestätigt, dass ein Fahrzeug oder Anhänger bei der wiederkehrenden Begutachtung als verkehrs- und betriebssicher eingestuft wurde. Bei Anhängern werden unter anderem Bremsanlage, Beleuchtung, Reifen, Fahrgestell und die Anhängevorrichtung geprüft. Die Begutachtung ist fristgerecht durchzuführen; ein gültiges Pickerl ersetzt jedoch keine regelmäßige Wartung oder Kontrolle vor der Fahrt.



