HUMER Retroliner 460
Fahrgestell
Anhänger-Fahrgestell, extra tiefbauend, feuerverzinkt, gekröpfte Vierkant-Zugrohrdeichsel Deichsellaufrad, Auflauf-/Feststellbremse, 4 Ausdrehstützen, 4 Rangiergriffe, inklusive bugseitigem Staukasten auf Rahmenverlängerung, Fahrzeugbeleuchtung 12 Volt gem. StVZO, 13-polig
Aufbau
- Aufbau in Sandwich-Technologie im geschützten RETRO-Design
- außen und innen GFK (Glasfaserkunststoff)
- korrosionsfrei
- außen: Standardfarbe Weiß oder Schwarz (Sonderfarben möglich)
- innen: Lichtgrau
- GELCOAT-Oberflächenvergütung
- Isolation durch hochwertigen PU-Hartschaum
- kältebrückenfreie Dach- und Aufbauprofile
- Einfass- und Rahmenprofile Aluminium (weiß, pulverbeschichtet)
- Dachlüfter hochstellbar
- Holzverbund-Bodenplatte mit Unterbodenschutz und Einschicht-Vinyl-Belag
- 1 Zugangstüre abschließbar in Fahrtrichtung links
- 3 Verkaufsklappen (jeweils mit Gasdruckfedern hochstellbar, abschließbar)
Innenausbau
- Spül- und Hygienebereich
- Edelstahl-Doppelspüle
- Warmwasserversorgung
- 2 Kanister
- Pumpe
- Netzgerät 12/120 Volt
- Untertischboiler
- Wasserhahn
- Knieschalter
- Radkastenumbauungen
Technische Informationen
Innenmaß (LxBxH): 4720x2400x2310 mm
Außenmaß (LxBxH): 6100x2520x2950 mm
Zul. Gesamtgewicht: ca. 2.200 kg (Tandemachse)
Zuladung abhängig von Anhängerausstattung
Die Feststellbremse ist eine mechanische oder elektromechanische Bremseinrichtung, die ein abgestelltes Fahrzeug oder einen Anhänger gegen unbeabsichtigtes Wegrollen sichert. Bei gebremsten Anhängern wirkt sie in der Regel auf die Radbremsen und muss beim Abstellen, insbesondere auf Gefälle oder bei angekuppeltem Fahrzeug, zuverlässig betätigt werden. Sie ersetzt nicht die während der Fahrt erforderliche Betriebs- beziehungsweise Auflaufbremse und ist regelmäßig auf Funktion und sicheren Halt zu prüfen.
Das Fahrgestell ist die tragende technische Grundlage eines Anhängers oder Fahrzeugs. Es umfasst insbesondere Rahmen, Achsen, Räder, Federung und gegebenenfalls Bremsanlage sowie die Verbindung zur Anhängervorrichtung und trägt Aufbau und Ladung. Die Ausführung des Fahrgestells bestimmt maßgeblich zulässiges Gesamtgewicht, Nutzlast, Fahrverhalten und Sicherheit; bei Anhängern müssen diese Komponenten aufeinander abgestimmt und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben typisiert sein.
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung regelt in Deutschland die technischen Anforderungen, Zulassungsvoraussetzungen und Betriebsvorschriften für Kraftfahrzeuge und Anhänger im öffentlichen Straßenverkehr. Für Anhänger legt sie unter anderem Vorgaben zu Bremsanlagen, Beleuchtung, Abmessungen, Gewichten und zur Ladungssicherung fest. In Österreich gelten dafür vor allem die kraftfahrrechtlichen Vorschriften, insbesondere das Kraftfahrgesetz (KFG) und die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV); maßgeblich sind daher die Bestimmungen des jeweiligen Zulassungsstaates.
Das Gesamtgewicht eines Anhängers ist die tatsächliche Summe aus Eigengewicht und aktueller Beladung. Es darf das höchstzulässige Gesamtgewicht laut Typenschein beziehungsweise Zulassungsschein nicht überschreiten und muss außerdem im Rahmen der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeugs sowie der Achs- und Stützlast bleiben. Für eine sichere Fahrt ist das Gewicht gleichmäßig zu verteilen und vor Fahrtantritt zu kontrollieren.
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