Absenkanhänger Liftomat 345x162x10 3000 kg 13" (TJ5R2B2XXT1118248)
Abholung nur am Standort, an welchem der Anhänger derzeit steht. Fa. Humer übernimmt keine Kosten der Überstellung!
Produktbeschreibung
LIFTOMAT
Absenkanhänger
Zweiachsanhänger gebremst, absenkbar
Fahrwerk: 3000 kg
Maße: 3450x1620x100 mm
Reifen: 195/50R13C
Ein Absenkanhänger ist ein Anhänger, dessen Ladefläche zum Be- und Entladen hydraulisch, mechanisch oder pneumatisch abgesenkt werden kann. Dadurch entsteht eine besonders geringe Auffahrhöhe, sodass Fahrzeuge, Maschinen oder andere schwere Güter sicher und ohne steile Auffahrrampen verladen werden können. Absenkanhänger werden häufig als Fahrzeug- oder Baumaschinentransporter eingesetzt; entscheidend sind dabei die zulässige Nutzlast, die Achslasten und eine fachgerechte Ladungssicherung.
Das Fahrwerk eines Anhängers umfasst alle Bauteile, die den Aufbau mit der Straße verbinden und die sichere Bewegung ermöglichen. Dazu zählen insbesondere Achsen, Räder, Reifen, Federung, Stoßdämpfer sowie – je nach Ausführung – Bremsanlage und Auflaufeinrichtung. Eine fachgerechte Auslegung und regelmäßige Kontrolle sind entscheidend für Fahrstabilität, Bremsweg, Reifenverschleiß und die Einhaltung der zulässigen Achs- und Gesamtgewichte.
- Aluseitenwände 10 cm auf 3 Seiten silber
- hydraulisch absenkbar mit Absenksicherung
- Stützrad verstärkt
- Beleuchtung 13 poligem Stecker
- 8 Bindeösen in den Bodenecken
Achtung:
Kupplungshöhe des Autos muss min. 450mm betragen
ansonst Änderung der Kupplungshöhe notwendig
Wichtiger Hinweis:
HEBEN und SENKEN nur mit angehängtem Anhänger durchführen.
Im Fahrzustand muss HYDRAULIK VOLL AUFGEPUMPT sein.
Ein Stützrad ist ein höhenverstellbares Rad am vorderen Bereich eines ungebremsten oder gebremsten Anhängers, das die Deichsel beim Abstellen und Rangieren abstützt. Während der Fahrt muss es vollständig eingefahren und sicher fixiert sein, damit es weder die Bodenfreiheit verringert noch beschädigt wird. Die zulässige Stützlast der Anhängervorrichtung wird durch ein Stützrad nicht ersetzt; sie muss durch die Beladung weiterhin eingehalten werden.