FAQ - häufig gestellte Fragen

Auf dieser Seite haben wir für Sie die häufigst gestellten Fragen rund um den Anhänger zusammengestellt.
Sollten Sie eine Frage haben, die hier nicht ausreichend beantwortet wird, wenden Sie sich bitte einfach an einen Fachverkäufer.

  • Ich habe meinen Typenschein (Einzelgenehmigungsbescheid) verloren, wer stellt mir ein Duplikat aus?

    Hierfür benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Unbedenklichkeitsbescheinigung (erhalten Sie bei der Bezirkshauptmannschaft jenes Bezirkes, wo das Fahrzeug momentan angemeldet oder zuletzt angemeldet gewesen ist)
    • Duplikate können im Zeitraum von 10 Jahren ab dem Datum der erstmaligen Genehmigung ausgestellt werden
       
    • Für bereits zugelassene Fahrzeuge deren erstmalige Genehmigung nach dem 01.Juli 2007 stattgefunden hat wird KEIN Duplikat mehr ausgestellt. Bei diesen Fahrzeugen erhalten Sie einen Datensatzausdruck direkt bei Ihrer Versicherung. Dieser ersetzt dann den ursprgl. Bescheid. Hierfür ist KEINE Unbedenklichkeitsbescheinigung notwendig.
       
    • Für Fahrzeuge deren erstmalige Genehmigung vor mehr als 10 Jahren erteilt wurde wird KEIN Duplikat mehr ausgestellt. Diese Fahrzeuge müssen erneut einzelgenehmigt werden. Hierfür ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich.

    Wenden Sie sich direkt an:
    Ilse Aigner
    @email
    Tel (von 8:00 - 11:00): 0664 60949411

  • Ich habe meine COC-Papiere verloren. Wer stellt sie mir wieder aus?

    Wenden Sie sich bitte direkt an:
    Ilse Aigner
    @email
    Tel (von 8:00 - 11:00): 0664 60949411

  • Mein Typenschild ist unleserlich. Bekomme ich von HUMER ein neues?

    Wenn Ihr Typenschild unleserlich geworden ist oder fehlt, stellen wir Ihnen gerne ein neues aus.

    Faxen Sie uns einfach eine Kopie Ihres Zulassungsscheins mit dem Vermerk "Typenschild ausstellen" und Ihrer Telefonnummer.

    Oder bringen Sie den Zulassungsschein persönlich in Gunskirchen/Wels vorbei und nehmen Sie Ihr Typenschild gleich mit.

    Wenden Sie sich bitte direkt an:
    Sandra Riedl
    Tel.: 0664 60 94 94 21

  • Ich möchte meinen Anhänger weiterverkaufen, wieviel ist er noch wert?

    Als Faustregel gilt:

    • Für die Anmeldung des Anhängers sind 20% vom Kaufwert abzuziehen.
    • Für jedes Monat ab der erstmaligen Zulassung wird 1% vom verbliebenen Wert abgezogen.

    Übrig bleibt der UNGEFÄHRE Restwert Ihres Anhängers.

    Ausschlaggebend für den tatsächlichen Wert des gebrauchten Anhängers ist der Zustand und die Funktionalität des Fahrzeuges.

  • Ich habe Probleme mit meinem Anhänger-Kühlsystem. An wen kann ich mich wenden?

    SERVICE FÜR HUMER-KÜHLANHÄNGER

        •    Sie haben Fragen zu Ihrem Kühlsystem?

        •    Sie brauchen Informationen bzgl. Garantie, Service oder Wartung?

    Hier finden Sie den richtigen Cofely Kältetechnik Ansprechpartner in Ihrer Nähe:

    Cofely Kältetechnik GmbH 
    Langegasse 19
    A-6923 Lauterach
    Tel.: +43 (0) 5574 67 05
    Fax: +43 (0) 5574 67 05 22
    @email

    FILIALEN

    Kematen
    Messerschmittweg 32
    A-6175 Kematen
    Tel.: +43 (0) 5232 30 101
    Fax: +43 (0) 5232 30 101 77
    @email
    Graz
    Gradnerstraße 186
    A-8054 Graz
    Tel.: +43 (0) 316 28 32 68
    Fax: +43 (0 )316 28 32 68 3
    @email
    Wals-Siezenheim
    Bayernstraße 31
    A-5071 Wals-Siezenheim
    Tel.: +43 (0) 662 855 100
    Fax: +43 (0) 662 855 100 5
    @email    
    Klagenfurt
    Pischeldorfer Straße 57
    A-9020 Klagenfurt
    Tel.: +43 (0) 463 51 39 16
    Fax: +43 (0) 463 51 63 67
    @email
    Wels
    Stefan Fadinger Straße 8
    A-4600 Wels
    Tel.: +43 (0) 7242 47 279
    Fax: +43 (0) 7242 47 279 14
    @email
    Wien
    Heinrich von Buolgasse 6
    A-1210 Wien
    Tel.: +43 (0) 1 60 62 03 0
    Fax: +43 (0) 1 60 62 00 9
    @email
  • Steckerbelegung - 7polig
    stecker_7_pol

    Blinker links

    1

    L

    gelb

    Nebelschlußleuchte

    2

    54g

    blau

    Masse für Kontakt 1-8

    3

    31

    weiß

    Blinker rechts

    4

    R

    grün

    Licht rechts

    5

    58R

    braun

    Bremsleuchten

    6

    54

    rot

    Licht links

    7

    58L

    schwarz

  • Steckerbelegung - 13polig
    stecker_13_pol

    Blinker links

    1

    gelb

    Nebelschlußleuchte

    2

    blau

    Masse für Kontakt 1-8

    3

    weiß

    Blinker rechts

    4

    grün

    Licht rechts

    5

    braun

    Bremsleuchten

    6

    rot

    Licht links

    7

    schwarz

    Rückfahrleuchte

    8

    grau

    Dauerstrom

    9

     

    Ladeleitung

    10

     

    frei

    11

     

    frei

    12

     

    Masse für Kontakt 9-12

    13

     
  • Finanzierung Ihres Anhängers

    Sie wollen einen Anhänger, Tieflader oder ein Verkaufsfahrzeug bei HUMER kaufen, Ihre finanziellen Mittel sind aber zur Zeit begrenzt, ein Kredit ist zu kompliziert, und die Prüfung dauert Ihnen zu lange? Dann müssen Sie nicht auf die Qualität von HUMER verzichten!

    Wir bieten Ihnen Miete, Mietkauf und Leasing. Lassen Sie sich von unserem Verkaufspersonal ein entsprechendes Angebot legen, welches Sie mit Ihrer Hausbank vergleichen können. Der zinsenfreie Mietkauf beispielsweise ist eine einfache Alternative zur Einmalzahlung. Zahlen Sie 1/3 des Kaufspreises bei Übernahme und den Rest in 12 kleine Ratenzahlungen (gültig mit Bankgarantie).

    Machen Sie also keine Abstriche bei der Qualtität!

    Ihre Vorteile

    • keine zusätzlichen Kosten durch Zinsen oder Bearbeitungsgebühren
    • höherer Wiederverkaufswert im Gegensatz zu einem gebrauchten Anhänger oder einem Produkt mit weniger Qualität
    • keine Kompromisse auf Kosten der Qualität
    • einfache und schnelle Lieferung Ihres neuen Produktes
    • mit der letzten Mietkaufzahlung geht das Produkt in Ihr Eigentum über.

    Ausgenommen vom Mietkauf sind Gebrauchtfahrzeuge, Aktionsmodelle und HUMER Bestseller.

  • Muss bei meinem Anhänger hinten eine reflektierende Warntafel angebracht sein?

    Bei Anhängern mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t müssen hinten reflektierende Warntafeln bzw. eine reflektierende Folie, die hinsichtlich des Signalbildes und der Rückstrahlwirkung den Vorgaben der ECERegelung Nr. 70 gleichwertig sind, angebracht sein.

  • Ladesicherung - wie belade ich meinen Anhänger sicher und gesetzteskonform?

    Mangelhafte Ladungssicherung ist eine der häufigsten Unfallursachen und das dritthäufigste Vormerkdelikt im Straßenverkehr. Bei wiederholtem Vergehen drohen Führerscheinentzug und hohe Geldstrafen.

    Damit Sie Strafen und Unfälle vermeiden können, haben wir für Sie die wichtigsten Punkte noch einmal kurz zusammengefasst:

    Formschluss

    Die effektivste Art der Ladungssicherung stellt der Formschluss dar. Rohre, Koffer, Gasflaschen und dergleichen können mit eigens dafür bestimmten Vorrichtungen wie Wannen, Kofferfixierungen oder Zurrschienen rasch und sicher verstaut werden.

    Schwerere Gegenstände sichern Sie möglichst gegen eine stabile Wand oder eine feste Einrichtung.

    Um Rutschen oder Umfallen zu verhindern, sichern Sie Ihr Transportgut mit Zurrgurten oder anderen Ladungssicherungsmitteln.

    Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihr Fahrzeug zur Fixierung Ihres Ladegutes bietet.

    Kippen

    Besonders Flüssigkeiten in Behältern verstärken die Neigung zum Kippen. Platzieren Sie diese deshalb formschlüssig an eine Fahrzeugwand oder eine stabilen Vorrichtung. Sichern Sie sie mit Zurrmitteln oberhalb des Schwerpunktes nach hinten und zur Seite. Sollten in passender Höhe keine Zurrmöglichkeiten vorhanden sein, müssen Sie zusätzliche Zurrmittel diagonal anlegen.

    Baustoffplatten, Türen oder Zangen können auch stehend materialschonend transportiert werden. Stellen Sie diese gegen eine feste Wand oder Spannstangen und blockieren Sie sie von der anderen Seite mit weiteren Spannstangen. Gegen das Verrutschen nach hinten verwenden Sie Zurrgurte.

    Formschlüssige Sicherung empfiehlt sich hier besonders für empfindliches Ladegut, weil zusätzliche Zurrgurte nur handfest gespannt werden müssen.

    Zurrmittel

    Instabile Ladegüter, speziell Motorräder, müssen mit geeigneten Sicherungsmitteln im Fahrzeug gesichert werden. Stellen Sie das Motorrad so in das Fahrzeug, dass es nach vorne an der Stirnwand oder einer fixen Einrichtung ansteht. Eingerissene, verdrehte oder anders beschädigte Zurrmittel dürfen zur Ladungssicherung nicht herangezogen werden.

    Legen Sie die Zurrmittel niemals ohne Schutz über scharfe oder raue Flächen.
    Spannen Sie das Motorrad mit je zwei Gurten vorne und hinten ab. Klappen Sie danach den Ständer hoch, um Beschädigungen zu vermeiden. Spannen Sie die Gurte so fest, dass das Motorrad eingefedert ist.
     
    Prüfen Sie nach einer kurzen Strecke die Zurrmittel und spannen Sie diese gegebenfalls nach.

    Lastverteilung

    Beachten Sie, dass der Schwerpunkt der Ladung in Längs- und Querrichtung des Fahrzeugs möglichst zentral und so tief wie möglich liegt. Dadurch verhindern Sie eine Überschreitung der Achslasten und der Stützlast der Anhängerkupplung Ihres Fahrzeuges.
     
    Wenn Sie Ihr Ladegut mitten im Fahrzeug platzieren müssen, um die optimale Lastenverteilung zu erreichen, verwenden Sie aufgestellte Leerpaletten oder Spannstangen, um einen Formschluss für die Ladungssicherung herzustellen.

  • Lenkberechtigung - welche Anhänger darf ich mit meinem Führerschein ziehen?

    Auf Grund der mit 19. Jänner 2013 in Kraft getretenen EU-Führerscheinrichtlinien änderten sich auch in den Führerscheinklassen E (Anhänger) und B (Auto) ein paar Regelungen.

    Allgemeine Bestimmungen für die FS-Klasse B ohne E

    Begriffsbestimmung zur Erklärung:

    Abkürzung  Name Bedeutung
    hzGM höchst zulässige Gesamtmasse maximal erlaubtes Gewicht des Fahrzeuges inkl. alles - siehe Zulassungsschein
    EM Eigenmasse fahrbereites Fahrzeug ohne Ladung - siehe Zulassungsschein
    Anhänger leichter Anhänger max. hzGM bis 750 kg
    schwerer Anhänger max. hzGM schwerer als 750 kg

     

    Ziehen leichter Anhänger

    Mit der Führerscheinklasse B (PKW) dürfen Anhänger bis zu einer höchst zulässigen Gesamtmasse von 750kg gezogen werden. (hzGM max. 750kg)

    Mit dem B-Führerschein dürfen Kraftfahrzeuge bis zu einer hzGM von max. 3,5t gelenkt werden. Daraus ergibt sich:

    leichter Anhänger

    Ziehen schwerer Anhänger ohne E

    Mit der Führerscheinklasse B dürfen auch schwere Anhänger gezogen werden, sofern die Summe beider höchst zulässigen Gesamtmassen 3,5t (Summe hzGM max. 3500kg) nicht übersteigt. Ein schwerer Anhänger ist ein Anhänger mit hzGM von mehr als 750kg. Daraus ergibt sich:

    Schwerer Anhänger

    Ab 2013 entfällt die Bestimmung, dass die hzGM der Anhänger nicht größer als die Eigenmasse des Zugfahrzeuges sein darf!

    Beispiel - Ziehen von schweren Anhängern ohne E

    Beispiel - Ziehen von schweren Anhängern ohne E

    Erklärung Code 96 - ohne E

    Ein Standard-PKW (z.B.: Golf, Focus) zieht einen schweren Anhänger. Da die Fahrzeugkombination mit der Summe der höchst zulässigen Gesamtmassen nicht über 3.500kg ist, darf dieser Anhänger ohne zusätzliche Ausbildung mit diesem Fahrzeug gezogen werden.

    Anhänger Zugfahrzeug

    Der selbe Anhänger wird nun auf ein größeres Zugfahrzeug (z.B.: Vito, Multivan, Kastenwagen) angehängt. Daraus ergibt sich:

    Anhänger Zugfahrzeug

    Führerscheinsystem ALT

    Es wäre ein Führerschein E notwendig, um dieses Gespann mit gleichem Anhänger ziehen zu dürfen. Begründung: Die Summe der höchst zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge ist größer als 3.500kg.

    Führerscheinsystem NEU

    • theoretische und praktische Ausbildung auf Code 96
    • ohne Prüfung
    • Eintrag in den Führerschein durch die Behörde
    • Summe hzGM der Fahrzeugkombination max. 4.250kg

    Erklärung E zu B

    Wenn die zuvor beschriebenen Bestimmungen nicht zutreffen, ist ein Führerschein Klasse E zum Führerschein Klasse B notwendig. Daraus ergibt sich:

    Zugfahrzeug der Klasse B mit schwerem Anhänger
    Summe hzGM - Fahrzeugkombination größer 3.500kg (wenn Code 96 nicht vorhanden)
    Summe hzGM - Fahrzeugkombination größer 4.250kg (nur wenn Code 96 vorhanden)
    Anhänger hzGM ist größer als 750kg (schwerer Anhänger)
    Anhänger darf max. hzGM 3.500kg haben
    Beispiel - Ziehen von schweren Anhängern mit E

     

    So einfach kommen Sie zum E zu B - Führerschein

    • 3 Theoriestunden zum Thema Anhänger
    • 2 Fahrstunden
    • theoretische und praktische Prüfung (nur klassenspezifische Fragen)

    Kandidaten, die bereits den Traktor-Führerschein (Klasse F) haben und 3 Jahre Praxis nachweisen können, müssen nur die praktische Prüfung machen.

    Code 96 - neu ab 19. Jänner 2013

    Wenn man mit seinem PKW schwere Anhänger über 750 kg Gesamtgewicht ziehen, aber zum B- keinen E-Führerschein machen möchte, gibt es seit 19. Jänner 2013 eine Alternative.

    Mit einem 6-Stunden-Praxistraining erwirbt man den sogenannten Code 96, mit dem ein Gespann von 4250 kg Gesamtgewicht gezogen werden darf.

    (Quelle: Fachverband der österr. Fahrschulen)

    Überschaubare Kosten

    Die Ausbildung ist beim Code 96 und BE ident und kostet je nach Fahrschule zwischen 400 und 600 Euro. Entscheidet man sich (sinnvollerweise) gleich für die Klasse BE mit deutlich größerem Umfang, betragen die zusätzlichen Kosten für die Behörde und die Prüfung in etwa 250 Euro.

    Keine Angst vor der Prüfung

    Die Angst vor der für die Klase BE notwendigen Prüfung ist unbegründet. Zum einen wird das Grundwissen der Klasse B vorausgesetzt und zum anderen ist der B-Führerschein auch dann nicht in Gefahr, wenn man die Prüfung nicht auf Anhieb bestehen sollte. Nach der Anmeldung bei der Fahrschule Ihres Vertrauens ist zunächst eine ärztliche Untersuchung notwendig, theoretisch benötigen jene Personen, die ihren Führerschein vor 1973 gemacht haben auch einen Erste-Hilfe-Kurs.

    Für die theoretische Prüfung genügt es rund 100 Fragen zu lernen. Der Computer wählt daraus dann 20 aus, die man innerhalb von 30 Minuten zu 80 Prozent richtig beantworten muss.

    Die praktische Prüfung besteht aus 4 Teilen, den Sicherheitskontrollen vor der Fahrt, Fahrübungen im Langsamfahrbereich, mindestens 25 Minuten Fahrt im Verkehr und einer Abschlussbesprechung.

  • Zulassung - was gibt es zu beachten?

    Typenschilder

    An einzelgenehmigten Anhängern, außer Wohnwagenanhängern, müssen vollständig sichtbar, dauernd gut lesbar und unverwischbar angeschrieben sein:

    • Name und Anschriftdes Fahrzeughalters,
    • Fahrgestellnummer,
    • Eigenmasse, höchste zulässige Nutzlast, höchste zulässige Gesamtmasse und die höchste(n) zulässige(n) Achsenlast(en),
    • die Länge des Fahrzeuges.

    Bei Anhängern mit COC-Genehmigung muss die Typenbezeichnung des Fahrzeuges angeführt sein.

    Beim Kauf eines HUMER-Anhängers wird Ihnen das entsprechende Typenschild automatisch von uns zur Verfügung gestellt.

    Wiederkehrende Begutachtung / § 57a - Pickerl-Überprüfung

    Für Anhänger, mit denen eine Geschwindigkeit von 25km/h überschritten werden darf und die ein höchst zulässiges Gesamtgewicht von 3500 kg nicht überschreiten, gilt seit der 26. KFG-Novelle folgende Regelung:

    Die wiederkehrende Begutachtung ist jeweils zum Jahrestag der erstmaligen Zulassung vorzunehmen.

    Die wiederkehrende Begutachtung ist fällig:

    • 1. Mal: 3 Jahre nach der erstmaligen Zulassung
    • 2. Mal: 2 Jahre nach der ersten Begutachtung
    • 3. Mal: 1 Jahr nach der zweiten Begutachtung
    • ab dann: jährlich

    Bei allen Anhängern mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von über 3500 kg ist die Pickerl-Überprüfung ab der erstmaligen Zulassung jährlich fällig.

  • Welche gesetzlichen Bestimmungen gibt es zur Beladung?

    Kennzeichnung der Ladung

    Ragt die Ladung um mehr als 1 m über den vordersten oder hintersten Punkt des Kraftfahrzeuges oder des letzten Anhängers hinaus, müssen die äußersten Punkte der hinausragenden Teile mit einer Langgutfuhrtafel gekennzeichnet werden (40 x 25 cm große, weiße, rückstrahlende Tafel mit einem roten Rand von 5 cm Breite; siehe Bild). Diese Tafel ist senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeuges, nicht mehr als 90 cm über der Fahrbahn anzubringen.

    Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder Nebel, oder wenn es die Witterung sonst erfordert, müssen die äußersten Punkte der Ladung mit je einer Leuchte und einem Rückstrahler versehen sein, und zwar vorne mit weißem Licht und weißem Rückstrahler und hinten mit rotem Licht und rotem Rückstrahler. Werden durch die Ladung Leuchten oder Rückstrahler verdeckt, so müssen entsprechende Ersatzvorrichtungen angebracht werden.

    Langgutfuhre

    Langgutfuhren sind Beförderungen von Ladung, wenn;

    • die Länge des Kraftfahrzeuges samt Ladung 14 m übersteigt
    • die Ladung mehr als ein Viertel der Länge des Kraftfahrzeuges oder Anhängers über dessen hintersten Punkt hinausragt.
    • Ist der Anhänger ein Nachläufer (das ist ein Anhänger, der nach seiner Bauart und Ausrüstung dazu bestimmt ist, auch nur durch das Ladegut des Zugfahrzeuges gezogen zu werden), gilt die Beförderung als Langgutfuhre, wenn die Ladung um mehr als ein Fünftel ihrer Länge über den hintersten Punkt des Nachläufers hinausragt.

    Bei Kraftfahrzeugen mit Anhängern gild die Beförderung als Langgutfuhre, wenn diese Voraussetzungen den letzten Anhänger betreffen.

    Langgutfuhren mit einer Länge von mehr als 16 m sind nur mit Bewilligung des Landeshauptmannes, in dessen örtlichem Wirkungsbereich der Transport durchgeführt werden soll, zulässig.

    Höchste zulässige Fahrgeschwindigkeit

    • 50 km/h im Ortsgebiet und auf Freilandstraßen
    • 70 km/h auf Autobahnen

    Beleuchtung und Signaleinrichtung

    Am Anhänger müssen vorne

    • am äußersten Rand des Anhängers zwei weiße Rückstrahler
    • wenn die größte Breite des Anhängers 1,6 m übersteigt, zwei weiße Begrenzungsleuchten

    angebracht sein.

  • Wie wird mein Anhänger geliefert?

    Sie können Ihre Anhänger selbst (fertig typisiert) abholen, oder auch unseren Zustellservice (LKW) für ganz Österreich nutzen.

    Preise erhalten Sie von unserem Verkaufspersonal.

    Benötigen Sie Überstellungskennzeichen (blaue Werkstättennummern), stellen wir Ihnen diese gerne leihweise zur Verfügung.

  • Wie funktioniert die Versicherungsabrechnung?

    Sollte Ihr Anhänger, Tieflader oder Verkaufsfahrzeug aufgrund eines Unfalles Schäden davontragen, bieten wir Ihnen eine Direktverrechnung mit Ihrer Versicherung an.