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Aktionen
An Anhängern, außer Wohnwagenanhängern, müssen vollständig sichtbar, dauernd gut lesbar und unverwischbar angeschrieben sein:
Für Anhänger, mit denen eine Geschwindigkeit von 25km/h überschritten werden darf und die ein höchst zulässiges Gesamtgewicht von 3500 kg nicht überschreiten, gilt seit der 26. KFG-Novelle folgende Regelung (diese neue Regelung gilt für alle Anhänger, die ab dem 27. Oktober 2005 erstmalig zugelassen wurden):
Die wiederkehrende Begutachtung ist jeweils zum Jahrestag der erstmaligen Zulassung vorzunehmen.
Die wiederkehrende Begutachtung ist fällig:
Für Anhänger, die vor dem 27.10.2005 erstmalig zugelassen wurden, gilt:
höchst zul. Gesamtgewicht bis 1700 kg