Die Lenkberechtigung der Klasse E berechtigt zum Ziehen von anderen als leichten Anhängern. Die Klasse E gilt nur in Verbindung mit einer Lenkberechtigung für die betreffende Fahrzeugklasse oder -unterklasse.
Die Lenkberechtigung der Klasse B+E (EzB) ist zum Ziehen eines Anhängers erforderlich, wenn die höchste zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Eigenmasse des Zugfahrzeuges übersteigt oder die beiden höchsten zulässigen Gesamtmassen des Zugfahrzeug und Anhänger 3500 kg überschreiten.
Sind die Lenkberechtigungen B+E (EzB) vorhanden, ist Folgendes zu beachten:
- Anhänger, die als einzige Bremse eine Auflaufbremse haben, dürfen nur
gezogen werden, wenn die Gesamtmasse des Anhängers die höchste
zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges nicht überschreitet.
- Ist im Zulassungsschein des Zugfahrzeuges bezüglich des Ziehens eines
Anhängers ein Wert eingetragen, so darf dieser nicht überschritten
werden
Vereinfachte Prüfung für E zu B - FührerscheinBis 01. April 2006 wurden bei der Prüfung für den E zu B -Führerschein viele allgemeinen Fragen über Verkehrsvorschriften usw. gestellt.
Ab sofort werden bei diesen Prüfungen nur mehr klassenspezifische Fragen gestellt, wodurch der Lernaufwand viel geringer ist.
So einfach kommen Sie zum E zu B - Führerschein
- 4 Theoriestunden (nur zum Thema Anhänger)
- 2 Fahrstunden
- theoretische und praktische Prüfung
Kandidaten, die bereits den Traktor-Führerschein (Klasse F) haben und 3 Jahre Praxis nachweisen können, müssen nur die praktische Prüfung machen.
(Quelle: Fachverband der österr. Fahrschulen)