am äußersten Rand des Anhängers zwei weiße Rückstrahler
wenn die größte Breite des Anhängers 1,6 m übersteigt, zwei weiße Begrenzungsleuchten
angebracht sein.
hinten
Am Anhänger müssen hinten
eine Kennzeichenbeleuchtung
zwei Schlussleuchten
zwei Bremsleuchten, außer Anhänger im Rahmen der Land- und
Forstwirtschaft unter 25 km/h und Anhänger, deren Abmessungen so gering
sind, dass die Bremsleuchten des Zugfahrzeuges nicht verdeckt werden
zwei Umrissleuchten, wenn der Anhänger breiter als 2,10 m ist
zwei gelb-rote Blinkleuchten
zwei rote, dreieckige Rückstrahler, 35 bis 90 cm über der Fahrbahn
Rückfahrscheinwerfer
Nebelschlussleichte(n)
angebracht sein.
seitlich
An beiden Längsseiten des Anhängers müssen
zwei gelb-rote Rückstrahler, 35 bis 90 cm über der Fahrbahn
zwei Seitenmarkierungsleuchten, ab 6 m Fahrzeuglänge