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Ragt die Ladung um mehr als 1 m über den vordersten oder hintersten Punkt des Kraftfahrzeuges oder des letzten Anhängers hinaus, müssen die äußersten Punkte der hinausragenden Teile mit einer Langgutfuhrtafel gekennzeichnet werden (40 x 25 cm große, weiße, rückstrahlende Tafel mit einem roten Rand von 5 cm Breite; siehe Bild). Diese Tafel ist lotrcht und senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeuges, nicht mehr als 90 cm über der Fahrbahn anzubringen.
Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder Nebel, oder wenn es die Witterung sonst erfordert, müssen die äußersten Punkte der Ladung mit je einer Leuchte und einem Rückstrahler versehen sein, und zwar vorne mit weißem Licht und weißem Rückstrahler und hinten mit rotem Licht und rotem Rückstrahler. Werden durch die Ladung Leuchten oder Rückstrahler verdeckt, so müssen entsprechende Ersatzvorrichtungen angebracht werden.
Langgutfuhren sind Beförderungen von Ladung, wenn