Das höchst zulässige Gesamtgewicht (eingetragen im Zulassungsschein) gibt an auf welches Gesamtgewicht Ihr Anhänger momentan angemeldet ist.
Das Höchstgewicht (eingetragen im Typenschein) gibt an wie hoch Sie Ihren Anhänger maximal anmelden können.
Beispiel:
Ihr Anhänger ist auf 1420 kg höchst zulässiges Gesamtgewicht angemeldet, im Typenschein ist ein Höchstgewicht von 2000 kg eingetragen.
Sie können Ihren Anhänger maximal auf 2000 kg Gesamtgewicht hinauftypisieren - Typenschein von der Landesregierung umschreiben lassen - und den Anhänger dann auch auf 2000 kg anmelden - Zulassungsschein bei der Versicherung umschreiben lassen.