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Gunskirchen
: +43 (0)7246/7401-0
Wien: +43 (0)1/662 7000
Loosdorf: +43 (0)2754/30130

E-Mail:
info@humer.com

 

BREMSEN - auf welche Ursachen sind Fehler zurückzuführen und wie können sie behoben werden?
Fehler
Ursache
Abhilfe
Radbremsen werden zu heiß Umlenkhebel der Auflaufeinrichtung klemmt ausbauen, abschmieren, neu einstellen oder austauschen
  bei Kegelrollenlager ist das Lagerspiel zu stramm Radlager überprüfen, ggf. austauschen (mit Dichtring) und neu einstellen (Kronenmutter anziehen bis Anschlag, dann 1/6 Drehung zurück)
 

Alte Flanschmutter verwenden

siehe auch: Bremswirkung zu schwach

Radbremse öffnen und reinigen; wenn Bremsbeläge verölt oder verbrannt- Bremsbeläge und Federn austauschen -neue Flanschmutter verwenden und mit 280 Nm anziehen.
  Bremsanlage verschmutzt Radbremse öffnen und reinigen; wenn Bremsbeläge verölt oder verbrannt - Bremsbeläge und Federn austauschen - Bremstrommel und Radlager überprüfen - ggf. austauschen - Bremse neu einstellen
Zugkupplung rastet nicht ein Bauteile in der Zugkupplung klemmen oder sind beschädigt Freigängikeit der beweglichen Teile überprüfen, reinigen und neu abschmieren, ggf. Zugkupplung austauschen.
Höhenschlag der Zugstange Zugstange verbogen oder verzogen Zugstange mit Lagerbuchsen austauschen
  Lagerbuchsen ausgeschlagen Austauschen
Faltenbalg gerissen   Austauschen
Handbremshebel schwergängig Bremsgestänge schwergängig oder verbogen Austauschen
  Umlenkhebel der Auflaufaufeinrichtung klemmt Ausbauen, abschmieren, neu einstellen oder austauschen
  Bremsseil hängt oder ist defekt Austauschen
  Handbremshebel verbogen oder festgerostet Austauschen
Bremswirkung zu schwach Zuviel Spiel in der Bremsanlage Bremsanlage neu einstellen
  Bremsbeläge verölt, verglast oder beschädigt Bremsbacken ausbauen, Bremse reinigen, Bremsbacken und Federn austauschen, Bremstrommel und Radlager überprüfen, ggf. austauschen
  Bremsgestänge schwergängig oder verbogen Austauschen
  Bremsseilzüge abgeknickt, schwergängig oder verrostet Austauschen
Ruckartiges Bremsen Zuviel Spiel in der Bremsanlage Bremsanlage neu einstellen
  Auflaufdämper defekt Austauschen
  Bei KNOTT-Bremsen: Primärbacken mit Rückmatic klemmen Bremsbacken ausbauen, Bremse reinigen, Bremsbacken und Federn austauschen
Einseitige Bremswirkung Bremsgestänge arbeitet nicht korrekt Bremsanlage neu einstellen
  Bremsseil defekt Austauschen
Anhänger bremst beim Gaswegnehmen Auflaufdämpfer defekt Austauschen
Rückwärtsfahren kaum oder nicht möglich Bremse zu fest eingestellt Bremsanlage neu einstellen
  Bei KNOTT-Bremsen: Primärbacken mit Rückmatic klemmt Bremsbacken ausbauen, Bremse reinigen, Bremsbacken und Federn tauschen
   
FAHREN - Was muss ich beim Fahren mit einem Anhänger beachten?

 

 

 

 

   
FAHRVERHALTEN - Kriterien für gutes Fahrverhalten
Beim PKW Beim Anhänger
großes Gewicht kleines Gewicht
großer Radstand lange Deichsel
kleiner Überhang niedrige Schwerpunkthöhe
einwandfreie Funktion der Stoßdämpfer optimale Beladung (schwere Güter nahe der Achse)
richtiger Reifendruck große Bereifung

 

 

 

 

   
FÜHRERSCHEIN - Mit welchem Führerschein darf ich welchen Anhänger ziehen?

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit der Lenkerberechtigung der Klasse B darf ein Anhänger dann gezogen werden wenn

- das höchst zulässige Gesamtgewicht des Anhängers + das höchst zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges

  3.500 kg nicht überschreitet

  UND

- das höchst zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt

(ACHTUNG: BEIDE Bedingungen müssen erfüllt sein!)

AUSNAHME:

"leichte" Anhänger (= bis 750 kg höchst zulässiges Gesamtgewicht) dürfen auch dann gezogen werden, wenn die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger 3.500 kg übersteigt.

FÜHRERSCHEIN - Ist es kompliziert den E zu B Führerschein nachzumachen?

Vereinfachte Prüfung für E zu B - Führerschein:

Bis 01. April 2006 wurden bei der Prüfung für den E zu B Führerschein viele allgemeinen Fragen über Verkehrsvorschriften usw. gestellt.

Ab sofort werden bei diesen Prüfungen nur mehr klassenspezifische Fragen gestellt, wodurch der Lernaufwand viel geringer ist.

So einfach kommen Sie zum E zu B - Führerschein:

* 4 Theoriestunden (nur zum Thema Anhänger)

* 2 Fahrstunden

* theoretische und praktische Prüfung

Kandidaten, die bereits den Traktor-Führerschein

(Klasse F) haben und 3 Jahre Praxis nachweisen können, müssen nur die praktische Prüfung machen.

(Quelle: Fachverband der österr. Fahrschulen)

 

 

 

 

   
GESAMTGEWICHT - Mein Anhänger wurde heruntertypisiert - auf welches Gewicht kann ich ihn maximal wieder hinauftypisieren?

Das höchst zulässige Gesamtgewicht (eingetragen im Zulassungsschein) gibt an auf welches Gesamtgewicht Ihr Anhänger momentan angemeldet ist.

Das Höchstgewicht (eingetragen im Typenschein) gibt an wie hoch Sie Ihren Anhänger maximal anmelden können.

Beispiel:

Ihr Anhänger ist auf 1420 kg höchst zulässiges Gesamtgewicht angemeldet, im Typenschein ist ein Höchstgewicht von 2000 kg eingetragen.

Sie können Ihren Anhänger maximal auf 2000 kg Gesamtgewicht hinauftypisieren - Typenschein von der Landesregierung umschreiben lassen - und den Anhänger dann auch auf 2000 kg anmelden - Zulassungsschein bei der Versicherung umschreiben lassen.

   
KÜHLUNG - An wen kann ich mich wenden wenn ich Fragen zu meinem Kühlsystam habe?

Sie haben Fragen zu Ihrem Kühlsystem?

Sie brauchen Informationen bzgl. Garantie, Service oder Wartung?

Die Profis vom Kältering helfen Ihnen gerne.

Die Kontaktdaten finden Sie   HIER.

 
   
KUPPLUNG - Ist mein Anhänger richtig angekuppelt? (Bsp. ALKO - Kugelkupplung)

 

 

 

 

   
LADUNGSSICHERUNG - Welche Hilfsmittel gibt es um meine Ladung ordentlich zu sichern?
Zur Ansicht des pdf-Dokuments mit den entsprechenden Teilen klicken Sie bitte HIER.
   
LADUNGSSICHERUNG - Welche Strafe erwartet mich bei unsachgemäßer Ladungssicherung?
Zur Ansicht des pdf-Dokuments über Verstöße bei der Ladungssicherung klicken Sie bitte HIER.
   
PROBEFAHRTKENNZEICHEN - Darf ich mit dem österreichischen Überstellungskennzeichen auch ins Ausland fahren?
Das österreichische Probefahrtkennzeichen wird in folgenden europäischen Ländern anerkannt:
Deutschland
Portugal
Frankreich
Schweiz
Liechtenstein
Ungarn
Luxemburg
 

ACHTUNG: in allen Ländern gilt:

das "blaue Taferl" dient ausschließlich zur Probefahrt oder Überstellung. Es dürfen damit KEINE GÜTER befördert werden!

   
REIFENDRUCK - Welcher Druck ist für welche Bereifung geeignet? (Angaben ohne Gewähr)
155 R 13
2,6 bar
185/65 R 14
2,9 bar
195/70 R 14
3 bar
185 R 14 C
3 bar
195/50 B 10
6 bar
195/50 R 13
6,25 bar
   
SCHNEE - Ist eine große Schneelast gefährlich?

Vorsicht im Winter:

Bei hohen Schneelasten können Polyesterdächer und Planengestelle einbrechen.

Entfernen Sie große Schneemengen vom Dach Ihres Anhängers.

 

 

 

 

 

 

 

 

 
STECKERBELEGUNG - Wie ist die Steckerbelegung am Anhänger angeordnet?
Steckerbelegung 7-polig

 

 

 

 

Blinker links    

Nebelschlußleuchte

Masse

Blinker rechts

Licht rechts

Bremsleuchten

Licht links

1

2

3

4

5

6

7

L

54g

31

R

58R

54

58L

gelb

blau

weiß

grün

braun

rot

schwarz

 
Steckerbelegung 13-polig

 

 

 

 

Blinker links

Nebelschlußleuchte

Masse für Kontakt 1-8

Blinker rechts

Licht rechts

Bremsleuchten

Licht links

Rückfahrleuchte

Dauerstrom (Dauerplus)

Ladeleitung

frei

frei

Masse für Kontakt 9-12

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

gelb

blau

weiß

grün

braun

rot

schwarz

grau

 
TYPENSCHEIN - Ich habe meinen Typenschein verloren - wer stellt mir ein Duplikat aus?

Sie können bei Verlust bis zu 10 Jahre nach der erstmaligen Genehmigung ein Duplikat (Zweitschrift) Ihres Typenscheins anfordern.

Hierfür benötigen Sie folgende Unterlagen:

  •  Verlustanzeige (bei Gemeindeamt oder Magistrat - kostenlos)
  •  Unbedenklichkeitsbescheinigung (erhalten Sie bei der Bezirkshauptmannschaft jenes Bezirkes, wo das Fahrzeug momentan angemeldet oder zuletzt angemeldet gewesen ist)
  •  2 Fotos vom Fahrzeug von rechts hinten, 2 Fotos von links vorne

Damit können Sie eine Zweitschrift bei jener Behörde beantragen, die die Original-Papiere ausgestellt hat. ( = Amt der Landesregierung in jenem Bundesland wo das Fahrzeug typisiert wurde).

Unsere Humer-Anhänger werden durch die OÖ Landesregierung typisiert.

Sollten Sie den Typenschein zu einem Humer-Fahrzeug verloren haben, so wenden Sie sich direkt an:

Amt der OÖ Landesregierung

Abteilung Verkehrstechnik

Tel.: 0732/7720

ACHTUNG:

Sollte das Datum der erstmaligen Zulassung länger als 10 Jahre aus sein, ist es NICHT MEHR möglich ein Duplikat auszustellen.

Der Anhänger muss dann neu genehmigt werden. Wenden Sie sich in diesem Fall direkt an das Amt der Landesregierung Ihres Bundeslandes!

   
TYPENSCHILD - Mein Typenschild ist unleserlich - bekomme ich von Humer ein neues?

Wenn Ihr Typenschild unleserlich geworden ist oder fehlt, stellen wir Ihnen gerne ein neues aus.

Faxen Sie uns einfach eine Kopie Ihres Zulassungsscheins mit dem Vermerk "Typenschild ausstellen" und Ihrer Telefonnummer.

Oder bringen Sie den Zulassungsschein persönlich in Gunskirchen/Wels vorbei und nehmen Sie Ihr Typenschild gleich mit.

Wenden Sie sich bitte direkt an:

Bettina Öttl

Tel.: (07246) 7401-929
Fax: (07246) 7401-50

 

 

 

 

   
VERSICHERUNGSSCHÄDEN - Wer ist meine Ansprechperson bei Humer?

Wenn Sie eine Reparatur in Auftrag geben möchten,

die direkt mit Ihrer Versicherung abgerechnet wird,

wenden Sie sich bitte direkt an

Herrn Michael Reisinger

Tel.: 07246/7401-119

 

 

 

 

   
WERT - Wieviel ist mein alter Anhänger noch wert?

Als Faustregel gilt:

Für die Anmeldung des Anhängers sind 20% vom Kaufwert abzuziehen.

Für jedes Monat ab der erstmaligen Zulassung wird 1% vom verbliebenen Wert abgezogen.

Übrig bleibt der UNGEFÄHRE Restwert Ihres Anhängers.

Ausschlaggebend für den tatsächlichen Wert des gebrauchten Anhängers ist der Zustand und die Funktionalität des Fahrzeuges.

Rücknahmen von gebrauchten Anhängern werden ausnahmslos direkt von Herrn Humer jun. bearbeitet.

 

ZULASSUNG - Die Zulassungsstelle kann mein Fahrzeug nicht anmelden, wer kann weiterhelfen?

Seit 01.07.2007 werden alle genehmigten Fahrzeuge in die österreichweite Genehmigungsdatenbank eingespeist - erst dann können sie zugelassen werden.

Diese Übertragung erfolgt automatisch mit der Typisierung.

Sollte bei der Übertragung ein Fehler passiert sein, kontaktieren Sie bitte (am besten noch während Sie bei der Zulassungsstelle sind):

Mail an: zulassung@vov.at

(Bitte geben Sie die Fahrgestellnummer und das Problem an!)

Von dieser Mail-Adresse aus wird österreichweit SOFORT alles bearbeitet!

Eine Mail an diese Adresse ist der SCHNELLSTMÖGLICHE Weg um Fehler in der Genehmigungsdatenbank zu beheben.

Oder telefonisch: Frau Dollhopf 01/92101-156.